
Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (kurz: European Accessibility Act – EEA) beschlossen. Diese EU-Richtlinie wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (kurz: Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) als österreichisches Gesetz im Juli 2023 erlassen und festgelegt, dass ab 28. Juni 2025 digitale Produkte und Dienstleistungen in Österreich barrierefrei verfügbar sein müssen. Ab diesem Tag gibt es in Österreich auch eine Marktüberwachungsstelle, der jeder in Österreich lebende Mensch Verstöße gegen das Gesetz mitteilen kann.
Was bedeutet das für schwerhörige Menschen? Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen? Wie können Barrierefreiheitsmängel gemeldet werden und an welche Stelle? Dazu veranstaltet der Österreichische Behindertenrat am 25. September 2025 eine ganztägige Fachtagung in Wien. Der Eintritt zur Fachtagung ist kostenlos und man kann sich auch online anmelden und teilnehmen.
Weitere Informationen und das Programm sowie Infos zur Registrierung finden Sie hier:
Konferenz am 25. September 2025: Barrierefreiheitsgesetz – Österreichischer Behindertenrat