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Österreichischer Schwerhörigenbund
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AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT: Aktuelles ÖSB-Statement

Banner Akustische Berrierefreiheit

Anbei finden Sie hier das Downloaddokument "Offizielles Statement des ÖSB zum Thema AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT" (Stand April 2018)
Dieses Statement enthält:

  • Hinweise zur Zielgruppe
  • zu den verschiedenen Höranlagentypen (Induktion, Funk, Infrarot)
  • normgerechten Einbau von induktiven Höranlagen 
  • Piktogramminformation 
  • Zusammenhang Induktionstechnologie und Hörsysteme 
  • gesetzliche Rahmenbedingungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Schlichtungsverfahren, etc.) 

Das Statement soll Betroffenen aber auch Interessierten an der Umsetzung von akustischer Barrierefreiheit einen Überblick geben, was man unbedingt wissen und beachten sollte.

Barrierefreiheit Definition

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. (...)

„Integration Österreich“ definiert den Begriff wie folgt: „Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, hörgeschädigte, psychisch behinderte oder alte Menschen sind [...]”

Genauer legt sich das deutsche Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in §4 fest: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Im Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich wird Zugänglichkeit wie folgt definiert: „... eine wesentliche Voraussetzung für ihre [der Behinderten] gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen [...]“

Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen.

Der ÖSB setzt sich für barrierefreien Zugang für Hörgeschädigte unter dem Motto „AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT (IM SINNE VON GUTEM HÖREN)” in allen Lebensbereichen ein und arbeitet in zahlreichen sozial-, gesundheits- und behindertenpolitischen Gremien an der Umsetzung dieses Ziels mit. 

Barrierefreiheit allgemein laut österreichischem Sozialministerium (BMSGPK)

Folgendes steht zum Thema BARRIEREFREIHEIT auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege & Konsumentenschutz (BMSGPK) zu lesen:

Bei Barrierefreiheit denken viele nur an den baulich-technischen Bereich. Doch Barrierefreiheit ist mehr als die Errichtung von Rollstuhlrampen. Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. Legaldefinition in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).

Das Fehlen dieser Voraussetzungen grenzt Menschen aus.

Teilhabe
Barrierefreiheit ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe an
* Informationen
* Schul- und Berufsausbildung
* dem gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich
* Kommunikationstechnologien und Medien
* dem Sport- und Tourismusangebot
Die Beseitigung von Barrieren ist von größter Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, denn Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion bei.

Mobilität und Selbstständigkeit
Die demografische Entwicklung zeigt: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Da mit zunehmendem Alter mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen der persönlichen Mobilität zu rechnen ist, wird auch die Barrierefreiheit in Zukunft immer wichtiger. Denn ein barrierefreies Umfeld kann erheblich dazu beitragen, dass die individuelle Selbstständigkeit erhalten bleibt und die Menschen in ihrer gewohnten privaten Umgebung bleiben können.

Barrierefreies Sozialministerium
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderungen ermöglicht werden.   

Die vom Sozialministerium genützten Gebäude sind als weitgehend baulich barrierefrei zu bezeichnen, da sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und voll nutzbar sind.

Umfassende Barrierefreiheit betrifft auch Veranstaltungen. Das Sozialministerium legt bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Veranstaltungen großen Wert auf die barrierefreie Zugänglichkeit.

Auch barrierefreier Zugang zu Informationen ist ein wesentlicher Aspekt für Menschen mit Behinderungen. So werden Broschüren und Informationsmaterialien barrierefrei angeboten wie etwa in Leichter – Lesen – Version oder Gebärdensprachvideos. Beispielsweise bietet das Sozialministerium Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Behindertengleichstellungsrecht sowie zum Nationalen Aktionsplan Behinderung in einer Leichter – Lesen - Version an.

Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen öffentliche Webseiten für Nutzer barrierefrei zugänglich gestaltet werden. Auf Bundesebene wurde dazu das Web-Zugänglichkeits-Gesetz erlassen. Dies soll insbesondere Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einräumen, öffentliche Webseiten uneingeschränkt zu nützen. Die Webseite des Sozialministeriums bietet daher im Rahmen des Web – Zugänglichkeitsgesetzes barrierefreie Informationen an.

Förderung "Barrierefreie Unternehmen"
Das Sozialministerium / Sozialministeriumservice hat vor dem Hintergrund des allgemeinen gesellschaftspolitischen Ziels der Herstellung von Barrierefreiheit eine Förderung „Barrierefreie Unternehmen“ initiiert, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen und diese unterstützen soll, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben sowie der Abbau von Barrieren sind ein wesentlicher Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft (z.B. barrierefreie Gebäude, barrierefreie Kommunikation). Hier das BMSGPK-pdf-Dokument mit Infos zu barrierefreien Unternehmen!

Quelle: BMSGPK-Website