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Österreichischer Schwerhörigenbund
DACHVERBAND

Höranlagenverzeichnis

Begleitbild: Kinosaal

Foto: pixelio.de

Listen von Örtlichkeiten mit Höranlagen in Österreich (Letztstand: 20.03.2023):

Anbei finden Sie aktuell nach Postleitzahlen überarbeitete Listen mit Höranlagen in öffentlichen Räumen aus ganz Österreich, geordnet nach Bundesländern.

Der ÖSB weist darauf hin, dass...

  • kein Anspruch auf Vollständigkeit der Listen besteht
  • das eventuell fehlende Kontaktdaten (wie Telefonnummern etc.) nur aufscheinen, wenn uns diese von den Betreibern auch mitgeteilt werden
  • für das Funktionieren, die korrekte Handhabung/Bedienung und die Beschilderung der Anlagen mittels Piktogramm allein die Betreiber verantwortlich sind
  • der ÖSB keine Haftung oder Verantwortung betreffend des Betriebes und der Funktionalität von  gelisteten Anlagen übernimmt

Listen mit "Höranlagen in öffentlichen Bereichen" als Download nach Bundesländern:

Wie komme ich auf diese Liste?

Wenn auch Sie Örtlichkeiten kennen, an denen Höranlagen im Einsatz sind und akustische Barrierefreiheit gewährleistet ist, dann zögern Sie nicht uns das mitzuteilen!
Laden Sie zu diesem Zweck bitte diese SELBSTAUSKUNFTLISTE FÜR HÖRANLAGEN herunter, füllen diese aus und retournieren diese bitte an Frau Petra Kaiblinger an die E-Mailadresse kaiblinger-ooe@oesb-dachverband.at. Wir aktualisieren die Listen in regelmäßigen Abständen.
 

Rechtlicher Hinweis des ÖSB

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der ÖSB weder rechtlich belangbar noch zuständig für die Funktionalität gelisteter Höranlagen ist! Höranlagen werden in die "ÖSB-Höranlagenliste" aufgenommen, wenn die Installationsfirma, der/die Betreiber der Höranlage/n oder Hörsystemträger/innen, die die Technologie nutzen, um Aufnahme in die Liste ersuchen und das ÖSB-Formular "SELBSTAUSKUNFTLISTE FÜR HÖRANLAGEN" ausfüllt, unterfertigt und an den ÖSB retourniert: kaiblinger-ooe@oesb-dachverband.at 

Der ÖSB behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei negativen Feedbacks Betroffener (zB Anlage längerfristig nicht in Betrieb, Beschilderung fehlt,...) entsprechende Anlagen auch wieder ohne separate Ankündigung aus der Liste zu streichen. Bei Problemen mit der Funktionalität ersuchen wir Betroffene, sich immer direkt mit den Betreibern in Verbindung zu setzen. 
*ÖSB-Vorstand, Wien, Klagenfurt, Kematen, Linz am 10. April 2018