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Österreichischer Schwerhörigenbund
DACHVERBAND

Umsetzung, Infos & Tipps

Hörtechnische Möglichkeiten zur Umsetzung von akustischer Barrierefreiheit

Begleitbild: Vortrag

Foto: ÖSB-Archiv

Neben den klassischen Hörsystemen (Hörgeräte, Cochlea-Implantate, implantierte Hörgeräte, etc.) gibt es zahlreiche hörtechnische Zusatzhilfsmittel, die schwerhörigen Menschen das alltägliche Leben und die Teilhabe am auditiv verbalen Kommunikationsprozeß erleichtern und so zur akustischen Barrierefreiheit für Hörbehinderte beitragen. Dazu zählen unter anderem Höranlagen, die auf Induktions-, Funk- oder Infrarotbasis basieren und je nach Bedarf und Sinnhaftigkeit zum Einsatz kommen können.

Einsatz in 3 Bereichen:

  • Privat
  • Beruflich
  • Öffentlich

Diese Technologien können von Betroffenen für den eigenen Bedarf (Wohnung, Arbeitsplatz) angeschafft werden, wofür es im Bedarfsfall auch Individualförderungen gibt. Nähere Informationen und Gratis-Testmöglichkeiten zu allen möglichen hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln erhalten Sie in den Schwerhörigen-Serviceberatungsstellen „Technische Assistenz“, alle Adressen finden Sie unter

www.schwerhoerigen-service.at

Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht aber auch vor, dass in öffentlichen Einrichtungen entsprechende Adaptierungen automatisch zu erfolgen haben, um Schwerhörigen ein akustisch barrierefreies „dazugeHÖREN“ zu ermöglichen.

Informationen & Tipps zur Firmenauswahl beim Höranlageneinbau

Es gibt nur einige wenige Unternehmen in Österreich, die den Einbau von schwerhörigenspezifischen Höranlagen anbieten. 
Als Interessensvertretung liegt uns daran, dass neben einer professionellen technischen Umsetzung auch die Vermittlung und Schulung des Umganges und der Verwendung von Höranlagen auf Seiten der Betreiber unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von akustischer Barrierefreiheit sind. Alles, worauf Betreiber achten sollten, finden Sie auf unserer Website!
Wir ersuchen potentielle Betreiber von Höranlagen daher um Berücksichtigung bei der Planung und Umsetzung, um spätere Probleme von vornherein auszuschließen.

Wir publizieren an dieser Stelle eineÖSB-Firmeninformationsliste als Downloaddokument  (aktualisiert im Dezember 2021) mit von uns recherchierten Unternehmen, die akustisch barrierefreie Dienstleistungen punkto Einbau/Verlegung von Höranlagen anbieten. Diese Liste ist allerdings nicht als ÖSB-Empfehlung zu verstehen, sondern als Service für Interessenten, die letztlich autonom entscheiden, mit wem Sie kooperieren.

Hilfreiche Basisinfos bei Fixeinbau von normgerechten eingemessenen Induktionshöranlagen

Anbei einige wichtige Basisinfos für Betreiber / Auftraggeber beim Einbau von nach ÖVE/ÖNORM EN60118-4 fix installierten eingemessenen induktiven Höranlagen:

Pdf-Downloads:

Auch zu diesem Thema bietet der ÖSB ausführliche Fachinfobroschüren sowie Induktions-Piktogramme zum Aufkleben, die sie bei uns anfordern und erwerben können.

Keine Gesundheitsbelastung durch niederfrequente Magnetfelder

Eine gesundheitliche Belastung durch niederfrequente Magnetfelder beim Betrieb von induktiven Höranlagen ist nicht gegeben, wie folgende Expertise von Dr. Ing. Hannes Seidler aus dem Jahr 2012 belegt.

Raumakustik

Das Hören und Verstehen in halligen Räumen ist schon für viele guthörende Menschen ein Problem. Schwerhörige, ob mit oder ohne Hörgeräte, sind je nach Grad ihrer Hörschädigung nicht mehr in der Lage, ihr Gehör gezielt auf eine bestimmte Tonquelle zu richten und gleichzeitig störende Nebengeräusche einzudämmen oder diese gar auszublenden (selektives Hören). Gute akustische Verhältnisse sind deshalb generell von enormer Bedeutung: Kommunikationsräume müssen für alle Menschen geplant und gebaut werden.

Hinweis: Nähere und ausführlichere Informationen zu akustischer Barrierefreiheit finden Sie in den Faschinfobroschüren "HÖR & HILFE" des ÖSB, wo unter anderem 2 Broschüren zum Thema "AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT FÜR SCHWERHÖRIGE" (einerseits für Betroffene und andererseits für Personengruppen, die für die Umsetzung von akustischer Barrierefreiheit in Konferenzräumen, Theatern, Kirchen, Eventorten generell etc. verantwortlich sind)!