
Das Europäische Behindertenforum (European Disability Forum = EDF) ist ein Dachverband von Menschen mit Behinderungen, der die Interessen von über 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa vertritt. Das EDF vereint repräsentative Organisationen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa. Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) ist die österreichische Mitgliedsorganisation im EDF.
Das EDF möchte, dass sich die EU-Kommission im Zuge ihrer Kampagne „Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“ auch zu einer EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Dazu wurde vom EDF ein Statement formuliert, das auch der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen unterstützen will. Als Mitgliedsorganisation im ÖBR hat auch der ÖSB das nachfolgende EDF-Statement unterschrieben:
Wir fordern die Europäische Kommission auf, im Rahmen der neuen Maßnahmen in der bevorstehenden Ankündigung „Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“ auch eine EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen bekanntzugeben.
Nur 52,7 % der Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sind erwerbstätig, verglichen mit 76,7 % der Menschen ohne Behinderungen (Eurostat, 2024). Diese Zahl ist bei Frauen mit Behinderungen noch niedriger – nur 49 % – genauso wie bei jungen Menschen mit Behinderungen, deren Erwerbsquote bei nur 47,4 % liegt. Darüber hinaus besteht in Europa ein sehr deutliches Lohngefälle bei Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen in Europa verdienen deutlich weniger als Menschen ohne Behinderungen. Frauen mit Behinderungen schneiden dabei erneut schlechter ab.
Deshalb fordern wir eine EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen, inspiriert von der erfolgreichen Jugendgarantie.
Die Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen sollte Mittel bereitstellen für:
- den Zugang zu regulären Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem offenen Arbeitsmarkt (nicht in geschützten Werkstätten)
- Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, angemessene Vorkehrungen für die betroffene Person am Arbeitsplatz zu treffen
- Sicherstellung des Zugangs zu Zertifizierungen, um die erworbenen Kompetenzen von Teilnehmenden mit Behinderungen zu bescheinigen.
Darüber hinaus sollte sie:
- Menschen mit Behinderungen jeden Alters offenstehen
- Keinen Einfluss auf den Anspruch der Betroffenen auf den weiteren Bezug von Beihilfen und anderen staatlichen Unterstützungsleistungen haben.
Die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Beschäftigung ist nicht nur eine Verpflichtung der EU gemäß der UN-BRK. Sie ist auch von entscheidender Bedeutung für die Schaffung eines inklusiven und wettbewerbsfähigen Europas. Daher fordern wir die Europäische Kommission auf, diese Garantie in ihrer bevorstehenden Mitteilung als Leitinitiative anzukündigen und ihre Umsetzung so bald wie möglich sicherzustellen.
*Renate Welter / 1.ÖSB-Vizepräsidentin