
Wien, am 12.05.2026
Sicherstellung von Inklusion und Barrierefreiheit im Doppelbudget 2027/2028
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Stocker,
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Marterbauer, sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann,
der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB), der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) sowie Vertreter:innen der taubblinden Community wenden sich als Selbstvertretungsorganisationen im Vorfeld der Budgetverhandlungen zum Doppelbudget 2027/2028 mit einem gemeinsamen Anliegen an Sie.
Wir vertreten die Interessen jener rund 20 % der österreichischen Bevölkerung, die schwerhörig, gehörlos oder taubblind sind.
Die im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 gesetzten Sparmaßnahmen zeigen bereits spürbare Auswirkungen: Reduzierungen von Personal und Projekten, Qualitätsverluste bei Dolmetsch- und Beratungsleistungen sowie neue Hürden beim Abbau von Barrieren gefährden bestehende Strukturen. Dies steht im Widerspruch zu den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention und den nationalen Verpflichtungen Österreichs zur Barrierefreiheit, Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe.
Besonders betroffen sind dabei auch zentrale Unterstützungsleistungen wie Schriftdolmetschung, Gebärdensprachdolmetschung und Taubblindenassistenz sowie taube Dolmetscher:innen und Taubblinddolmetscher:innen. Diese Angebote sind keine Zusatzleistungen, sondern wesentliche Voraussetzungen für Kommunikation, Information, Bildung, Berufsausübung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Werden diese Strukturen finanziell geschwächt, hat das unmittelbare Auswirkungen auf die selbstbestimmte Lebensführung vieler Menschen.
Der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB), der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) sowie Vertreter:innen der taubblinden Community ersuchen die Bundesregierung daher, im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 sicherzustellen:
• Die prioritäre Berücksichtigung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention bei allen budgetären Entscheidungen;
• Die nachhaltige Sicherung finanzieller Mittel für Inklusions- und Barrierefreiheitsprojekte;
• Die verlässliche Finanzierung bestehender Unterstützungs-, Bildungs- und Dolmetschstrukturen;
• Die langfristige Absicherung von Schriftdolmetschung, Gebärdensprachdolmetschung und Taubblindenassistenz;
• Die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 sieht ausdrücklich den weiteren Ausbau von Barrierefreiheit, den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation sowie die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor. Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn sie auch budgetär abgesichert werden. Einsparungen in diesen Bereichen würden die Umsetzung des NAP 2022–2030 erheblich erschweren und bereits erreichte Fortschritte gefährden.
Inklusion ist ein Grundrecht und Ausdruck sozialer Verantwortung. Eine konsequente Berücksichtigung dieser Anliegen im kommenden Doppelbudget ist daher von zentraler Bedeutung für eine gerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft.
Für ein vertiefendes Gespräch zu unseren Anliegen stehen wir selbstverständlich gemeinsam gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag.a Brigitte Slamanig Mag.a Helene Jarmer Brigitte Baumann
Präsidentin des ÖSB Präsidentin des ÖGLB Vertreterin tbl. Menschen