
Der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB) und der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) vertreten als Selbstvertretungsorganisationen die Interessen von rund 20 % der österreichischen Bevölkerung, die schwerhörig, ertaubt oder gehörlos sind. Wir setzen uns daher gemeinsam mit unseren regionalen Mitgliedsorganisationen schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen für barrierefreie Kommunikation ein. Barrierefreie Kommunikation ist Voraussetzung für Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und wirksamen Zugang zu u.a. Bildung, Gesundheit, Arbeit, Verwaltung, Justiz und sozialen Leistungen.
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Allgemeines
Gehörlose, hochgradig schwerhörige und ertaubte Menschen haben ein Recht auf barrierefreie Information und vor allem auf die Sicherheit, dass Informationen vollständig, korrekt und ohne vermeidbare Fehler ankommen. Wenn Sprache auch mit Hörhilfen (Hörgeräten oder Cochlear Implantaten) akustisch nicht verstanden werden kann, sind insbesondere bei wichtigen Anlässen personelle Dolmetschleistungen wie Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftsprachdolmetschung unerlässlich.
Mit dem Hinweis auf fehlende Budgetmittel und Einsparmaßnahmen werden Personen mit Hörbarriere zunehmend auf digitale Lösungen verwiesen. Eine solche Verweisung ist problematisch, wenn sie pauschal erfolgt oder wenn betroffene Personen dadurch keine echte Wahlmöglichkeit mehr haben.
Die momentan am Markt verfügbaren technischen Tools wie Transkriptionssoftware oder Gebärdensprach-Avatare, die betroffene Personen häufig auch über ihre eigenen Smartphones oder Tablets bedienen müssen, können eine fehlerfreie und vollständige Information und Kommunikation nicht garantieren.
In Anbetracht der rasanten Entwicklung im Bereich der KI-basierten Tools kann zwar davon ausgegangen werden, dass diese zukünftig in bestimmten Situationen eine sinnvolle Ergänzung zu menschlicher Dolmetschung darstellen werden. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, ist jedoch von Menschen mit Behinderungen (Expert*innen in eigener Sache) und Ihren Organisationen selbst zu bestimmen. Auch ist festzuhalten, dass KI-basierte Tools niemals die notwendige professionelle menschliche Dolmetschung pauschal ersetzen dürfen. Menschen mit Behinderungen müssen im Sinne der Selbstbestimmung immer ein Wahlrecht haben, welche Form der Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.
Der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB) und der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) fordern daher, insbesondere im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialbereich Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetsch sowie bei Bedarf andere personelle Kommunikationsunterstützung wie zum Beispiel taktile Gebärden oder Lormen sicherzuzustellen. Der Bedarf der betroffenen Person und ihre selbstbestimmte Wahl der Kommunikationsform müssen dabei maßgeblich sein.
Rechtlicher Rahmen
Der Einsatz KI-basierter Kommunikationstools ist nicht nur eine technische oder organisatorische Frage, sondern berührt zentrale Menschenrechte gehörloser, schwerhöriger und ertaubter Menschen. Maßgeblich sind insbesondere die UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) als Umsetzung des European Accessibility Act (EAA).
Einsatzbereiche
Zu den einzelnen Anlässen, bei denen personelle Gebärdensprach- und Schriftsprach-Dolmetschleistungen jedenfalls erforderlich sind, zählen u.a.
- Elternabende, Schulgespräche und Bildungsberatung
- Besuch von Fortbildungen, Schulungen, Vorträgen und Prüfungen
- Arztbesuche, medizinische Untersuchungen und Aufklärungsgespräche
- Krankenhausbehandlungen, Rehabilitation und Pflege
- Amtswege und Verfahren bei Behörden
- Bankgeschäfte und Finanzberatung
- Ankauf von höherwertigen Wirtschaftsgütern
- Gerichtstermine sowie Rechtsberatung und Notartermine
- Beratungen bei diversen Beratungsstellen
- Wohnungssuche inkl. Mietvertragsabschluss
- Versicherungsberatung inkl. Vertragsabschluss
- Arbeitsplatzgespräche, Bewerbungsgespräche, Personalgespräche und berufliche Weiterbildung
- politische Beteiligungsprozesse und öffentliche Veranstaltungen
Einsatz digitaler Tools
Die Qualität von digitalen Tools hängt – neben dem technologischen Entwicklungsstand – stark von Sprechtempo, Mikrofonbenutzung, Raumakustik, Umgebungslärm, klarer und deutliche Aussprache ohne jegliche Dialekte oder akzentuelle Färbung und weiteren Faktoren ab. Somit sind diese Tools (aktuell) nur in sehr beschränkten Kontexten überhaupt ausreichend. Bei den Programmen wird von idealen Bedingungen ausgegangen, die selten vorhanden sind. Zusätzlich sind Fachsprache, Mehrpersonengespräche, Unterbrechungen, Nebengeräusche, technische Ausfälle, mangelnde Internetverbindung und die fehlende Möglichkeit zur Gesprächssteuerung zu berücksichtigen.
Besonders problematisch ist der Einsatz in interaktiven, sensiblen oder rechtsverbindlichen Situationen. In diesen Kontexten geht es nicht nur um das bloße Übertragen von Wörtern, sondern um Verstehen, Rückfragen, Gesprächssteuerung, kulturelle und sprachliche kulturelle Vermittlung, Vertraulichkeit und Verantwortung.
Das gleiche gilt im Bereich der sozialen Rehabilitation. Auch hier handelt es sich um interaktive, dialogische Situationen, in denen nur menschliche Dolmetscher*innen Gespräche koordinieren, Anforderungen abklären und letztendlich auch eine qualitativ hochwertige Dolmetschleistung erbringen können.
Auch unter Annahme einer rasanten Weiterentwicklung der Tools ist also klar, dass diese niemals in allen Lebensbereichen zum Einsatz kommen können, weil es in manchen Bereichen zusätzliche Anforderungen braucht, die nur ein*e menschliche*r Dolmetscher*in erfüllen kann.
Schlussbemerkung
Barrierefreie Kommunikation ist ein Recht und keine freiwillige Serviceleistung. KI-basierte digitale Tools dürfen nicht als Sparinstrument eingesetzt werden, um notwendige personelle Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetschung zu ersetzen. Die Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der behinderten Menschen müssen jederzeit gewährleistet bleiben.
Mit besten Grüßen
Mag.a Brigitte Slamanig Mag.a Helene Jarmer
Präsidentin des ÖSB Präsidentindes ÖGLB
Kontaktdaten
Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB)
Mag.a Brigitte Slamanig, ÖSB-Präsidentin. slamanig@oesb-dachverband.at
Renate Welter, ÖSB-Vizepräsidentin, welter-w@oesb-dachverband.at
Sperrgasse 8-10/9, 1150 Wien, Österreich
Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB)
Mag.a Helene Jarmer, ÖGLB-Präsidentin, h.jarmer@oeglb.at
Waldgasse 13-15/1/32, 1100 Wien, Österreich