Die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt nun in seiner deutschen Übersetzung auch explizit "Schwerhörige". Dieser Erfolg ist dem ÖSB und seiner Präsidentin Mag.a Brigitte Slamanig zuzuschreiben. Hier der Bericht dazu als Downloaddokument.
Mit Freude dürfen wir berichten, dass bei der neuen Übersetzung im Artikel 24 ("Bildung", Abschnitt 3, Seite 11) die Zielgruppe der Schwerhörigen, wie es der ÖSB gefordert hat, berücksichtigt wurde! Dazu der Originalgesetzestext der Republik Österreich: Bundesgesetzblatt der Republik Österreich mit korrigierter deutscher Version der UN-Behindertenrechtskonvention