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Österreichischer Schwerhörigenbund
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Definition

AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT: Aktuelles ÖSB-Statement

Banner Akustische Berrierefreiheit

Anbei finden Sie hier das Downloaddokument "Offizielles Statement des ÖSB zum Thema AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT" (Stand April 2018)
Dieses Statement enthält:

  • Hinweise zur Zielgruppe
  • zu den verschiedenen Höranlagentypen (Induktion, Funk, Infrarot)
  • normgerechten Einbau von induktiven Höranlagen 
  • Piktogramminformation 
  • Zusammenhang Induktionstechnologie und Hörsysteme 
  • gesetzliche Rahmenbedingungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Schlichtungsverfahren, etc.) 

Das Statement soll Betroffenen aber auch Interessierten an der Umsetzung von akustischer Barrierefreiheit einen Überblick geben, was man unbedingt wissen und beachten sollte.

Barrierefreiheit Definition

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. (...)

„Integration Österreich“ definiert den Begriff wie folgt: „Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, hörgeschädigte, psychisch behinderte oder alte Menschen sind [...]”

Genauer legt sich das deutsche Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in §4 fest: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Im Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich wird Zugänglichkeit wie folgt definiert: „... eine wesentliche Voraussetzung für ihre [der Behinderten] gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen [...]“

Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen.

Der ÖSB setzt sich für barrierefreien Zugang für Hörgeschädigte unter dem Motto „AKUSTISCHE BARRIEREFREIHEIT (IM SINNE VON GUTEM HÖREN)” in allen Lebensbereichen ein und arbeitet in zahlreichen sozial-, gesundheits- und behindertenpolitischen Gremien an der Umsetzung dieses Ziels mit.