
ÖSB-Schriftdolmetschausbildung
Österreich hat geprüfte SchriftdolmetscherInnen!
Ergebnisse - Tarife für Deinstleistung - Rahmenbedingungen
PRÜFUNGSERGEBNISSE
Seit 2. Juli 2011 verfügen wir in Österreich über 6 ausgebildete SchriftdolmetscherInnen. Von 9 AbsolventInnen haben 6 auf Anhieb die aus 5 Prüfungsteilen bestehende Abschlussprüfung nach einer 8-monatigen Ausbildung bestanden. 3 KandidatInnen müssen jeweils einen Prüfungsteil in angemessenem Zeitrahmen nachholen.
DANKESCHÖN
Ein großes Dankeschön ergeht an dieser Stelle an VOX-Präsident Gerhard Senkyr, der unentgeltlich viele Stunden der optimalen Vorbereitung der Schulungs- und Prüfungsräumlichkeiten in Wien aufgewendet hat. Ohne seine Hilfe und die anderer ehrenamtlicher HelferInnen wäre vieles im Rahmen dieser Ausbildung nicht möglich gewesen. DANKE!

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE
Nach der Sommerpause geht es nun darum, eine eigene Homepage als Plattform für die ÖSB-Vermittlungszentrale für SchriftdolmetscherInnen umzusetzen. Dies als Basis für den Ausbau der Disziplin. Mit dem bfi Wien sind bereits Gespräche avisiert, damit im Jahr 2012 weitere Personen als SchriftdolmetscherInnen ausgebildet werden können.
DIE TARIFE FÜR EIN
SCHRIFTDOLMETSCHSETTING
Die Tarife für SchriftdolmetscherInnen wurden vom ÖSB Vorstand bei seiner Klausur im Juli 2011 wie folgt festgelegt:
Dolmetschsetting:
30 Minuten zu EUR 30,- / 60 Minuten zu EUR 60,- netto
Dienstentgang (Vorbereitung, An- & Abreisezeit real, Pausenzeiten bei Veranstaltung):
Inland: EUR 25,-/h, Ausland: EUR 30,-
Protokoll verfassen (muss vorab vereinbart werden!):
30 Minuten EUR 22,- / 60 Minuten EUR 44,-
Reisekosten: Diese werden real entweder laut Fahrkartenkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Flug, Taxi) bzw. Kilometergeld bei Autoanreise in Rechnung gestellt.
Nächtigungskosten für Hotelaufenthalt können mit empfohlenen Limit von maximal € 105,- inkl. Mwst./Nächtigung lt. Reisegebührenvorschrift des Bundes für das Inland (BGBI. Nr. 133/1955 zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 142/2000) abgerechnet werden.
WEITERE RAHMENBEDINGUNGEN
Auch Stornokosten können verrechnet werden. Bei Absage eines Auftrages innerhalb von 24h vor dem Termin sind 100% des geplanten Dolmetschsettings fällig. Bei allfälligen Vorbereitungsarbeiten werden diese ebenso in Rechnung gestellt.
Der ÖSB diskutiert zur Zeit auch noch über eine Anzahlung bei Erstkontakten, da es leider bereits vorgekommen ist, dass Aufträge in letzter Sekunde storniert wurden und die SchriftdolmetscherInnen bereits Zeit in Vorbereitung und Freihaltung des Termins investiert haben.
Schriftdolmetscher bringen ihre Arbeitsgeräte (Laptop, Tastatur, Stativ, evtl. Steckdosenleiste mit Kabelverlängerung, Klebeband für Kabelsicherung am Boden) zum Einsatz selber mit.
Die Kunden müssen für Stromanschlussmöglichkeit, eventuell nötige zusätzliche Verlängerungskabel, Sitz- und Arbeitsmöglichkeit, Beamer oder Zusatzmonitore bei Bedarf sorgen und dies zur Verfügung stellen. Diese Positionen liegen NICHT in der Verantwortung der Schriftdolmetscher.
Einen genauen Überblick bietet ein Infoformular, das die Schriftdolmetscher/innen an Kunden bei Anfragen weiter geben, wo alle wichtigen Bereiche für Kunden abgefasst sind.
Aus diesem Papier geht auch klar hervor, dass die Mitschrift der Schriftdolmetscher/innen nach dem Einsatz gelöscht wird! Ausnahmeregelungen für das Behalten von Live-Mitschriften auf Universitäten können jedoch individuell vereinbart werden, wobei die SchriftdolmetscherInnen keine Garantie für Vollständigkeit oder korrekte Rechtschreibung (die kein Kriterium einer Livemitschirft darstellt), übernehmen, und auch die Letztentscheidung über eine Aushändigung haben, abhängig vom Schwierigkeitsgrad des zu transskribierenden Inhalts.
KOSTENÜBERNAHME DURCH BEHÖRDEN
Positiv ist auch, dass die Kärntner Gebietskrankenkasse bereits zugesagt hat, die Kosten für SchriftdolmetscherInnen (EUR 60,-/h) bei Bedarf eines Arztbesuches einer/s Betroffenen zu übernehmen, was von Frau Mag.a Brigitte Slamanig ausverhandelt wurde. Gespräche mit dem Hauptverband und dem Bundessozialamt für eine bundesweite Regelung folgen nun im Herbst 2011.
Ab Oktober 2011 werden auf der erwähnten neuen Homepage laufend alle weiteren Infos zum Thema Schriftdolmetsch abrufbar sein. Infos über den Start der Homepage entnehmen Sie bitte bis dahin der ÖSB-Page oesb-dachverband.at .*Red.
